Japan

Die Todesstrafe wird weiterhin verhängt und vollstreckt. Im Jahr 2010 wurden 2 Menschen in Japan hingerichtet und 14 Menschen zum Tode verurteilt[1]. In diesem Jahr haben bis jetzt keine Hinrichtungen stattgefunden (17.5.2011). Über hundert Menschen warten derzeit in der Todeszelle auf ihre Hinrichtung, zum Teil seit weit über 10 Jahren. Davon leiden zahlreiche Inhaftierte an psychischen Erkrankungen.

Die zwei Hinrichtungen am 28. Juli des vergangenen Jahres wurden durch die ehemalige Justizministerin Keiko CHIBA (Demokratische Partei Japans) angeordnet welche als erste Justizministerin auch bei der Hinrichtung anwesend war. In Zuge dessen gestattete sie auch erstmals Medienvertretern die Räumlichkeiten des tokioter Gefängnis in denen die Todesstrafe vollzogen wurde zu sehen und darüber zu berichten um die öffentliche Diskussion zur Todesstrafe anzuregen[2].

Weiterhin hat das Japanische Parlament im März 2010 ein Gesetz zur verabschiedet, welches die Verjährungsfrist von Straftaten die mit dem Tode bestraft werden können abschafft. Im Juli des gleichen Jahres gründete Keiko CHIBA, ehemalige Justiziministerin, eine Arbeitsgruppe zur Todesstrafe. Es gab nicht-öffentliche Anhörungen dieser Arbeitsgruppe ohne jedoch irgendwelche Erkenntnisse zu veröffentlichen.

Seit Dezember 2012 ist TANIGAKI Sakakazu Justizmininster (Demokratische Partei Japans)[3]. Am 21. Mai 2009 wurde in Japan das Schöffensystem (Saibaninseido), d.h. ein Gerichtssystem zusammengesetzt aus Laienrichter und Berufsrichter, eingeführt[5]. Das erste Todesurteil eines solchen Laiengericht erfolgte im November letzten Jahres[6].

Die Haftbedingungen der Todeskandidaten sind extrem hart; viele sitzen in Einzelhaft und haben nur Kontakt zu Anwälten und bestimmten Verwandten. Die medizinische Versorgung, die Bewegungsfreiheit in der Zelle sowie der Hofgang sind eingeschränkt. Die Hinrichtungen finden üblicherweise im Geheimen statt, und die Gefangenen werden bis kurz vor ihrer Hinrichtung nicht darüber benachrichtigt.

Einen englischen Bericht zur Todesstrafe in Japan unter dem Titel “Will this day be my last?” finden Sie hier, die deutsche Übersetzung unter dem Titel “Wird dieser Tag mein letzter sein?” hier. Eine kurze Zusammenstellung der Anliegen von Amnesty International zur Todesstrafe in Japan finden Sie in diesem Flugblatt.

Ein weiteres Problem stellt das songenannte daiyo kangoku System dar welches darauf abzielt, durch Folter und Misshandlung Geständnisse von Verdächtigen zu erzwingen. Durch dieses System kann die Polizei verdächtigte Personen ohne richterliche Bestätigung bis zu 23 Tage festnehmen. Diese Praxis führte bereits zu zahlreichen Verurteilungen Unschuldiger.
Offener Brief zur Reform des Justizsystems, Juni 2012

Aktuelle Aktionen gegen die Todesstrafe

Erneute Hinrichtungen in Japan.
Die Hinrichtungen zweier Männer am 26. April 2013 stellen eine bedrohliche Eskalation in der Anwendung der Todesstrafe in Japan dar.
Pressemitteilung

Ältere Nachrichten:

Drohende Hinrichtungen in Japan.
Nachdem der neue Justizminister sich positiv gegenüber der Todesstrafe geäußert hat, ist Amnesty besorgt, dass in Kürze Todesurteile vollstreckt werden. Fordern Sie den Justizminister auf, keine Hinrichtungen anzuordnen!
Eilaktion vom 17.07.2012

Amnesty International verurteilt erneute Hinrichtungen in Japan am 03.08.2012:
Amnesty verurteilt Hinrichtungen
Amnesty: Hinrichtungen zeigen das Fehlen von Führung
Hinrichtung am 29.03.2012 sind ein “Schritt zurück”:
Pressemitteilung
ADPAN Statement
Urgent Action: Wiederaufnahme von Hinrichtungen (UA endete am 29. Februar 2012)
Information zu aktuellen Entwicklungen im Fall Hakamda Iwao: Link
Eine Liste weiterer Aktionen befindet sich in Arbeit.

Asylbewerber

Die Anerkennungsverfahren für Asylbewerber entsprechen nicht den internationalen Standards. Die Verfahren werden oft lange verzögert, oftmals bis zu 10 Jahre und unterliegen keiner unabhängigen oder gerichtlichen Prüfung. Bis Dezember 2010 haben ungefähr 1000 Personen Asylantrag gestellt. Nur circa 30 davon erhielten den Flüchtlingsstatus. Asylgesuche werden oft ohne hinreichende Berücksichtigung der drohenden Gefahren im Heimatland im Fall der Abschiebung abgewiesen.

Viele Asylsuchende erhalten kein ordentliches und faires Verfahren, und der Zugang zu Dolmetschern und Rechtsanwälten wird ihnen häufig spät oder gar nicht gewährt. Während ihres Aufenthalts in Japan werden Asylsuchende, darunter auch Kinder, unter Berufung auf das Immigrationskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz für unbestimmte Zeiträume festgenommen. Auch hier untersteht die Inhaftierung keiner richterlichen Kontrolle.

“Trostfrauen”

Das Problem der „Trostfrauen“, die während des Zweiten Weltkriegs von Japan in die Prostitution gezwungen wurden, ist weiterhin ungeklärt. Weder haben sie bislang eine angemessene offizielle Entschuldigung noch eine staatliche Entschädigung erhalten.

S. zu diesem Thema auch den englischen Bericht Still Waiting After 60 years: Justice for Survivors of Japan’s Military Sexual Slavery System und die deutsche Übersetzung Sechzig Jahre warten. Gerechtigkeit für die Überlebenden des japanischen Systems militärischer sexueller Sklaverei.

Quellen

[1] Amnesty International: Death sentences and executions in 2010, S. 19
[2] Japan Times, 28. Juli 2010: Pair hanged; Chiba attends as witness
[3] Ministry of Justice (MOJ), Vorstellung des Justizministers, seines Vertreters und des ranghöchsten Regierungsbeamten des MOJ (Jap.)
[4] Weitere Informationen über Satsuki EDA auf der Seite des Premierministers und dessen Kabinett (Jap.)
[5] Informationen des Justizministerium über das Schöffensystem
[6] Amnesty International: Annual Report 2011, Japan
Amnesty International: Japan must provide justice for the survivors of Japan’s military sexual slavery system

18. Februar 2019